guten abend zusammen
ich muss in einer gruppe eine kleine arbeit über den strommarkt in der schweiz schreiben. nun habe ich bei den sogennanten 4 vorraussetzungen für die vollständige konkurrenz eine frage: braucht eine neugründung einer stromproduktionsunternehmung ein mindestkapital oder ähnliches so wie bei einer bank (10.000.000 CHF glaub ich)? ich habe im internet lange recherchiert, aber nichts konkretes gefunden.
natürlich akzeptiere ich auch antworten wenn es ein EU-Land betrifft ;)
Herzlichen Dank für eure antworten
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